Keine Einschränkungen beim Immobilienkauf in Bulgarien für EU-Bürger, Ausländer und ausländische juristische Personen.
1. Als
allerersten Schritt wird ein Reservierungsvertrag unterschrieben, somit ist
die zu erwerbender Immobilie für 30 Tage reserviert und nicht mehr zum Kauf
angeboten. Die Reservierungsgebühr beträgt in der Regel 1000 Euro und ist auf den
Kaufpreis anzurechnen.
2. Verfahren
über Erwerb von Immobilien in Bulgarien nachdem den Kaufpreis bezahlt ist.
Die Verträge zur Übertragung von Eigentumsrechte bedürfen der notariellen Beurkundung.
Die folgenden Schritte sind zu verfolgen:
• Ein schriftlicher Antrag muss beim Notar gestellt werden.
• Die Parteien müssen die notwendigen Unterlagen(siehe Punkt 3) vor dem Notar vorlegen.
• Der Notar stellt den Inhalt der Urkunde vor und nach der Zustimmung der
Vertragsparteien wird die Urkunde von den beiden Parteien und dem Notar
unterschrieben.
• Der Notar muss die Unterlagen beim örtlichen Registeramt vorlegen.
• Eine Kopie der Urkunde wird aller Parteien bereitgestellt.
Die Eintragung erfolgt in der Regel nach 3-4 Tagen.
3. Notwendige Unterlagen beim Immobilienkauf in Bulgarien
• Vorvertrag beim Immobilienkauf wird nachdem Reservierungsvertrag gestaltet, übersetzt und von den Vertragsparteien unterschrieben. Das passiert entweder vor Ort oder der Vorvertrag wird in der Regel per Post, per Einschreiben in zwei Originalien dem Käufer zugeschickt.4. Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf und -verkauf in Bulgarien
Beim
Immobilienerwerb bestehen die folgenden Kosten:
- Notargebühren
Diese Kosten sind vom Kaufpreis abhängig, wenn die steuerliche Wertschätzung
höher ist, richten sich die Notargebühren nach diesem Wert, zzgl. 20 % MwSt
-
Eintragungsgebühr
in Höhe von 0,1 % des Kaufpreises
-
Grunderwerbsteuer
die zwischen 0,1% und 3,00 % des Kaufpreises betragen kann. Die Höhe wird für
jede Gemeinde durch den Gemeinderat bestimmt.
- Je nach Immobilienart und Einzelfall sind auch zusätzliche Kosten denkbar wie z.B.: Rechtsanwaltsgebühren, Übersetzungskosten, Anmeldungskosten etc.
Das Verfahren und die notwendigen Unterlagen bereiten wir für Sie vor! Als Käufer(natürliche Person), wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, Sie unterschreiben zuerst den Reservierungsvertrag. Wenn Sie wünschen, Sie können die Immobilie natürlich auch besichtigen. Als zweiter Schritt wird den Vorvertrag unterschrieben, der auch per Post (per Einschreiben) an Sie zugeschickt werden kann. All das bedeutet, dass Sie für den Reservierungsvertrag und den Vorvertrag nicht vor Ort in Bulgarien sein müssen. Erst wenn den Kaufpreis bezahlt ist, werden Sie durch uns vom Verkäufer zur notariellen Beurkundung eingeladen. Beim Notar, Sie müssen entweder persönlich erscheinen oder Sie bevollmächtigen einer vertrauten Person, die in Ihrem Namen handelt. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt werden und muss den notwendigen Mindestinhalt, den ein Kaufvertrag haben muss, beinhalten.
Was wir von Ihnen brauchen um das Kaufverfahren und die notwendigen Unterlagen für Sie vorzubereiten?
Ihre Kontaktdaten, eine Kopie vom Personal Ausweis und die eingezahlte Reservierungsgebühr.
Der Erwerb von Immobilien ist auch möglich durch die Gründung einer bulgarischen Gesellschaft die als Käufer handelt, oder durch Kauf einer bestehenden bulgarischen Gesellschaft, die über unbewegliches Vermögen verfügt.